Mehrwertsteuer-Rechner (19 % und 7 %)
Mehrwertsteuer berechnen: Netto in Brutto umrechnen oder die MwSt aus einem Bruttobetrag herausrechnen – mit 19 % oder dem ermäßigten Satz von 7 %.
Bruttobetrag
119,00 €
| Nettobetrag | 100,00 € |
|---|---|
| Mehrwertsteuer 19 % | 19,00 € |
| Bruttobetrag | 119,00 € |
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Anleitung
Das Wichtigste
- Regelsatz 19 %, ermäßigter Satz 7 % (§ 12 UStG).
- Die MwSt in einem Bruttobetrag ist Brutto × 19 ÷ 119 bzw. Brutto × 7 ÷ 107 – nicht 19 % vom Brutto.
- Speisen in der Gastronomie werden seit 2026 mit 7 % besteuert, Getränke weiter mit 19 %.
So funktioniert der Rechner
- Wählen Sie, ob Sie einen Nettobetrag (ohne MwSt) oder einen Bruttobetrag (mit MwSt) haben.
- Betrag eingeben und den Steuersatz wählen: 19 % oder 7 %.
- Der Rechner zeigt Netto, Mehrwertsteuer und Brutto; das Ergebnis lässt sich kopieren.
Formeln
| Rechnung | 19 % | 7 % |
|---|---|---|
| Brutto aus Netto | Netto × 1,19 | Netto × 1,07 |
| Netto aus Brutto | Brutto ÷ 1,19 | Brutto ÷ 1,07 |
| MwSt aus Brutto | Brutto × 19 ÷ 119 | Brutto × 7 ÷ 107 |
Beispiel: 10,00 € brutto mit 19 % enthalten 8,40 € netto und 1,60 € Mehrwertsteuer. Mit 7 % sind es 9,35 € netto und 0,65 € Mehrwertsteuer.
Wann gilt 7 %?
Der ermäßigte Satz von 7 % gilt unter anderem für die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, den öffentlichen Nahverkehr und Übernachtungen in Hotels. Seit dem 1. Januar 2026 gilt er dauerhaft auch für Speisen in Restaurants und Cafés – Getränke werden dort weiterhin mit 19 % besteuert. Für die meisten übrigen Waren und Dienstleistungen gilt der Regelsatz von 19 %.
Häufige Fragen
Warum sind 19 % vom Bruttobetrag nicht die enthaltene Mehrwertsteuer?
Die Steuer wird auf den Nettobetrag aufgeschlagen. In 119 € stecken deshalb 19 € Mehrwertsteuer (19 ÷ 119 ≈ 15,97 %), nicht 22,61 €.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
Rechtlich heißt die Steuer Umsatzsteuer; Mehrwertsteuer ist die umgangssprachliche Bezeichnung. Gemeint ist dasselbe.
Muss ich als Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus. Seit 2025 gilt die Regelung bei einem Vorjahresumsatz bis 25.000 € und im laufenden Jahr bis 100.000 €.