Kündigungsfrist-Rechner (§ 622 BGB)
Gesetzliche Kündigungsfrist berechnen: letzter Arbeitstag bei Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, mit Probezeit und Betriebszugehörigkeit.
Anleitung
Das Wichtigste
- Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in der Probezeit 2 Wochen.
- Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit bis auf 7 Monate.
- Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Kündigung; die Frist beginnt am Tag danach.
So funktioniert der Rechner
- Wählen Sie, wer kündigt: Sie selbst oder der Arbeitgeber.
- Beginn des Arbeitsverhältnisses und den Tag eingeben, an dem die Kündigung zugeht.
- Bei einer Kündigung in der vereinbarten Probezeit das Häkchen setzen.
Gesetzliche Fristen nach § 622 BGB
| Betriebszugehörigkeit | Kündigung durch den Arbeitgeber |
|---|---|
| Probezeit (max. 6 Monate) | 2 Wochen |
| unter 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende |
| ab 5 Jahren | 2 Monate |
| ab 8 Jahren | 3 Monate |
| ab 10 Jahren | 4 Monate |
| ab 12 Jahren | 5 Monate |
| ab 15 Jahren | 6 Monate |
| ab 20 Jahren | 7 Monate |
Für Arbeitnehmer gilt gesetzlich immer die Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, egal wie lange sie schon im Betrieb sind. Die Beschäftigungszeit vor dem 25. Lebensjahr wird – anders als der Gesetzeswortlaut nahelegt – mitgezählt, weil der Europäische Gerichtshof diese Regel für unzulässig erklärt hat.
Wie die Frist gezählt wird
Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Kündigung, nicht das Datum auf dem Schreiben. Die Frist beginnt am Tag danach. Beispiel: Damit ein Arbeitsverhältnis am 30. Juni 2026 endet, muss die Kündigung des Arbeitnehmers spätestens am 2. Juni zugehen; geht sie am 3. Juni zu, endet es erst am 15. Juli. Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist unwirksam – sie muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 623 BGB).
Häufige Fragen
Gilt die längere Frist auch, wenn ich selbst kündige?
Gesetzlich nicht – dann gilt die Grundfrist von 4 Wochen. Viele Arbeitsverträge vereinbaren aber, dass die verlängerten Fristen für beide Seiten gelten. Maßgeblich ist dann der Vertrag.
Was gilt bei einem Tarifvertrag?
Tarifverträge dürfen kürzere oder längere Fristen festlegen. Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag, wenn einer gilt.
Kann man fristlos kündigen?
Nur aus wichtigem Grund nach § 626 BGB und innerhalb von zwei Wochen, nachdem man vom Grund erfahren hat. Dieser Rechner berechnet nur die ordentliche Kündigung.